Taxi Tarife Zell am See – Transparente Preise fuer Transfer und Airport Service
Transfer Tarife fuer Salzburg, Muenchen, Innsbruck und Wien
Die Tarife basieren auf den publizierten Transfer-Informationen. Die finale Preiszusage erfolgt mit der Buchungsbestaetigung.
| Route | ab EUR |
|---|---|
| Salzburg Flughafen – Zell am See | 200 |
| Muenchen Flughafen – Zell am See | 450 |
| Innsbruck Flughafen – Zell am See | 360 |
| Linz Flughafen – Zell am See | 400 |
| Wien Flughafen – Zell am See | 800 |
| Ortsfahrt Zell am See / Kaprun (Richtwert) | 18 |
Neue Tarifverordnung für Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße
Der neue Taxitarif wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung bereits in der Salzburger Landeszeitung veröffentlicht und tritt mit 9. Dezember 2013 in Kraft.
Ab 2025 Taxifahrten innerhalb der Gemeinden Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße sind folgende Tarife in Rechnung zu stellen:
1. Als Grundtaxe
• an Werktagen von 6.00 bis 21.00 Uhr € 7,60.
• in der Nacht von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags € 8,80.
In der Grundtaxe ist die erste Wegstrecke von 1350 m bzw. die erste Wartezeit von 322,07 sec. oder Teile davon enthalten.
2. als Streckentaxe für die der Anfangsstrecke (Z1) folgende Wegstrecke je begonnene 97,78 m € 0,30
3. Zeittaxe für die der Anfangwartezeit je angenfangene 23,34 Sekunden 0,30 €
4. als Zuschlag 3,70 €.
Zuschläge dürfen nur eingehoben werden:
1. für die Montage von Ketten 3 Zuschläge
2. für die Beförderung von mehr als 4 Personen 1 Zuschlag pro Person
5. für Bergfahrten, und zwar
Zell am See:
Schmittenhöhe ab Brücke,
Abzweigung Schmittenweg 1 Zuschlag
Jaga Alm 2 Zuschläge
Mitterberg 2 Zuschläge
Erlbergweg 4 Zuschläge
Sonnberg, ab Sonnbergstraße17 1 Zuschlag
Pfefferbauer 1 Zuschlag
Grafleiten 1 Zuschlag
Schoberalm 1 Zuschlag
Keilberg 1 Zuschlag
Zellermoos 1 Zuschlag
Bereich Thumersbach 1 Zuschlag
Kaprun:
Guggenbichl 1 Zuschlag
Entalweg 1 Zuschlag
Talstation Gletscherbahn Kaprun 2 Zuschläge
Hotel First Mountain 2 Zuschläge
„Weißenstein“/Eisbär 1 Zuschlag
„Stangerbauer“/Schaufelberg 2 Zuschläge
Bruck an der Glocknerstraße:
Kohlschait Bergstation 1 Zuschlag
Taxhof 2 Zuschläge
Piesendorf:
Piesendorf Berg 1 Zuschlag
„Naglköpfl“ 2 Zuschläge
Aufhausen ab Kirche 2 Zuschläge
Alle Bergzuschläge gelten zuzüglich allfälliger aktueller Mautgebühren.
Das Befördern vom Gepäck der Fahrgäste und Tieren wird nicht gesondert berechnet. Der Transport von Umzugsgut wie Kleinmöbel, sperrige Güter etc. unterliegt der freien Vereinbarung.
Für etwaige Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
TOP TAXI e.U.
Thumersbacherstrasse 5/14
5700 Zell am See
Telefon (06542) 73232
Mail: top-taxi@sol.at
oder:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5, Fachreferat Konsumentenschutz
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
Telefon (0662) 8042-3467
Herr Mag. Alexander Prähauser
oder Fax (0662) 8042-3489
Mail: konsumentenschutz@salzburg.gv.at