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Neue Tarifverordnung für Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße



Der neue Taxitarif wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung bereits in der Salzburger Landeszeitung veröffentlicht (HIER) und tritt mit 9. Dezember 2013 in Kraft.

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Für Taxifahrten innerhalb der Gemeinden Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße sind folgende Tarife in Rechnung zu stellen:

1. Als Grundtaxe
• an Werktagen von 6.00 bis 21.00 Uhr € 3,90
• in der Nacht von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
ganztags € 4,60.
In der Grundtaxe ist die erste Wegstrecke von 45 m bzw. die erste Wartezeit von 32,6 sec. oder Teile davon enthalten.

2. als Streckentaxe I für die der Anfangsstrecke (Z 1) folgende Wegstrecke je begonnene 45 m 0,20 €; ab 500 m gefahrene Strecke gilt Streckentaxe II;

3. als Streckentaxe II je begonnene 140 m 0,20 €;

4. als Zeittaxe für die der Anfangswartezeit folgende Wartezeit je angefangene 32,6 Sekunden 0,20 €;

5. als Zuschlag 2,50 €.

Zuschläge dürfen nur eingehoben werden:
1. für die Montage von Ketten 3 Zuschläge
2. für die Beförderung von mehr als 4 Personen 1 Zuschlag pro Person
5. für Bergfahrten, und zwar

Zell am See:
Schmittenhöhe ab Brücke,
Abzweigung Schmittenweg 1 Zuschlag
Jaga Alm 2 Zuschläge
Mitterberg 2 Zuschläge
Erlbergweg 4 Zuschläge
Sonnberg, ab Sonnbergstraße17 1 Zuschlag
Pfefferbauer 1 Zuschlag
Grafleiten 1 Zuschlag
Schoberalm 1 Zuschlag
Keilberg 1 Zuschlag
Zellermoos 1 Zuschlag
Bereich Thumersbach 1 Zuschlag

Kaprun:
Guggenbichl 1 Zuschlag
Entalweg 1 Zuschlag
Talstation Gletscherbahn Kaprun 2 Zuschläge
Hotel First Mountain 2 Zuschläge
„Weißenstein“/Eisbär 1 Zuschlag
„Stangerbauer“/Schaufelberg 2 Zuschläge

Bruck an der Glocknerstraße:
Kohlschait Bergstation 1 Zuschlag
Taxhof 2 Zuschläge

Piesendorf:
Piesendorf Berg 1 Zuschlag
„Naglköpfl“ 2 Zuschläge
Aufhausen ab Kirche 2 Zuschläge

Alle Bergzuschläge gelten zuzüglich allfälliger aktueller Mautgebühren.
Das Befördern vom Gepäck der Fahrgäste und Tieren wird nicht gesondert berechnet. Der Transport von Umzugsgut wie Kleinmöbel, sperrige Güter etc. unterliegt der freien Vereinbarung.

Für etwaige Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

TOP TAXI e.U.
Thumersbacherstrasse 5/14
5700 Zell am See
Telefon (06542) 73232
Mail: top-taxi@sol.at
oder:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5, Fachreferat Konsumentenschutz
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
Telefon (0662) 8042-3467
Herr Mag. Alexander Prähauser
oder Fax (0662) 8042-3489
Mail: konsumentenschutz@salzburg.gv.at

Download - Taxitarif der Stadt Zell am See sowie den Gemeinden Kaprun, Maishofen, Bruck a.d.Glstr.

TOP TAXI E.U. Zell am See/Kaprun - Salzburg - Austria Tel.: +43(0)6542-73232 Fax.: +43(0)6542-72008 / Designed by Top Taxi e.U. Austria-Salzburg-Taxi Dise SeiteSeite druckenTransfer Zell am See